In einer Dringlichkeitsentscheidung hat Bürgermeister Werner Arndt gemeinsam mit den Ratsfraktionen entschieden, dass die Eltern-Gebühren für Kita, Tagespflege und offenen Ganztag (OGS) zunächst im April erlassen werden. Der Rat muss dies zwar in seiner nächsten Sitzung formal genehmigen, durch die Dringlichkeitsentscheidung ist die praktische Umsetzung aber jetzt schneller möglich.
Wegen der Corona-Krise pausieren derzeit die Gremien des Marler Rates und seiner Ausschüsse und Arbeitskreise. Nur in seltenen Fällen unabweisbar notwendiger Entscheidungen kann die Stadt Marl das Instrument der Dringlichkeitsentscheidung nutzen, das in der Gemeindeordnung NRW (§ 60 GO NRW) verankert ist. „Falls eine Einberufung des Rates oder des Haupt- und Finanzausschusses nicht rechtzeitig möglich ist, kann der Bürgermeister mit einem (!) Ratsmitglied entscheiden, soweit sonst erhebliche Nachteile oder Gefahren entstehen können“, erklärt Sabine Terboven, kommissarische Leiterin des Bürgermeisteramtes. Diese Entscheidung sei dann in der nächsten regulär stattfindenden Ratssitzung dem Rat zur Genehmigung vorzulegen. Der Bürgermeister hatte nun aber den Fraktionen vorgeschlagen, neben der Unterschrift des Bürgermeisters über das gesetzliche Mindestmaß hinaus weitere Unterschriften möglichst aller Ratsfraktionen enthalten. Davon machten jetzt die Fraktionen von SPD, CDU, WG Die Grünen, Die LINKE, B90-Grüne, FDP und Bürgerliste WIR Gebrauch.
Die Corona-Pandemie machte jetzt eine solche Dringlichkeitsentscheidung notwendig, die entsprechende Beschlussvorlagen wurden jetzt von den Fachämtern vorbereitet. „Mit dem gemeinsamen Vorgehen kann sichergestellt werden, dass diese Entscheidung eine breite Basis hat und auch der Genehmigung durch den Rat nichts entgegensteht“, erklärt Bürgermeister Werner Arndt seine Idee. Mit dieser Maßnahme sollen in der aktuellen außergewöhnlichen und schwierigen Situation die Familien in Marl entlastet werden. So stellt das Betretungsverbot für Kitas und Schulen viele Eltern vor die Herausforderung, eine angemessene Betreuung sicherzustellen. „Dies ist eventuell auch mit Einkommenseinbußen oder zusätzlichen Kosten verbunden, etwa wenn das Problem durch Arbeitszeitverkürzung oder eine private Kinderbetreuung gelöst wird“, sagt Bürgermeister Werner Arndt. „Besonders diese Familien sollen durch den Verzicht auf die Beiträge entlastet werden“. Der Bürgermeister dankt den sieben Ratsfraktionen für ihr „klares Bekenntnis zur gemeinsamen politischen Verantwortung in schwieriger Zeit“.
Darüber hinaus sollen die Sanierung der Dachflächen der Martin-Buber-Grundschule zügig vorantreiben und zeitnah in Auftrag geben werden. Wie die Verwaltung mitteilt, musste das Dach der Grundschule in Drewer im Laufe der Jahre immer wieder repariert werden. Derzeit ist die Dachhaut großflächig beschädigt, auch Teile der Dachunterkonstruktion sind brüchig. Zunächst ist die Sanierung der beiden Dachflächen zwingend erforderlich. Im Rahmen der Neueindeckung sollen gleichzeitig auch die Wärmedämmung, die alten Entwässerungsrohre und die beschädigten Innendecken erneuert sowie die betroffenen Klassenräume mit energiesparenden LED-Lampen ausgestattet werden. Der finanzielle Aufwand wird mit rund 1,2 Millionen Euro kalkuliert.
Klarheit schaffen die Dringlichkeitsentscheidungen auch für die Sanierung der Römerstraße in Marl-Hüls. Hier kann jetzt wie geplant losgelegt werden. Eine Auflistung aller sechs öffentlichen Dringlichkeitsentscheidungen vom 02.04.2020 können interessierte Bürger*innen als PDF-Dokumente im Rats- und Bürgerinformationssystem der Stadt Marl online unter https://marl.more-rubin1.de/ris_extension.php?id=14 (Menüpunkt: Dringlichkeitsentscheidungen) finden. Die beiden nicht-öffentlichen Vorlagen betreffen vergaben und werden nicht angezeigt.