Zum Kontaktverbot, erlassen durch das Land NRW, erreichen mich immer wieder Fragen. Hier eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen (FAQ):
Besuche
Sind Besuche von mehreren Freunden erlaubt? Nein, leider nicht.
Bußgelder gibt es für:
- Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen: 200 Euro
- Picknicken und Grillen in der Öffentlichkeit: 250 Euro
- Zusammenkünfte von mehr als 10 Personen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren
- Unerlaubte Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen: 200 Euro
- Betrieb von Bars, Clubs, Discotheken: 5000 Euro
- Betrieb von Restaurants, Cafés, Kneipen: 4000 Euro
- Nichteinhaltung der Hygienevorschriften: 1000 Euro
- Hier findet ihr den kompletten Bußgeldkatalog: https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/200323_bussgeldkatalog_zur_rechtsverordnung_22.03.2020.pdf
Getrenntlebende Eltern und Ihre Kinder
Minderjährige zu begleiten und das Sorgerecht wahrzunehmen, ist erlaubt. Kinder können deswegen dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden.
Grillen
Darf ich im Garten grillen? Der eigene Garten darf gemeinsam mit den eigenen Familienangehörigen aus dem eigenen Hausstand genutzt werden, auch zum Grillen. Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten u. ä. dürfen keinesfalls stattfinden. Nachbarn oder Freunde dürfen nicht eingeladen werden. Und bei der Unterhaltung z. B. über den Gartenzaun gilt: Der Abstand zu anderen Menschen soll 1,5 m betragen.
Gruppentreffen
Gruppentreffen sind privat und öffentlich untersagt.
Handwerker
Ich brauche einen Handwerker, darf er in meine Wohnung kommen?
Ja: Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Das heißt auch hier gilt: Mindestabstand wahren, Hygiene Maßnahmen einhalten.
Helfen
Ich würde gerne helfen: Wer Zeit hat und helfen möchte, hat verschiedene Möglichkeiten. In vielen Supermärkten werden zur Zeit händeringend Mitarbeiter gesucht. Für diejenigen, die gerne die Bauern vor Ort bei der Ernte unterstützen möchten, gibt es mittlerweile eine Internetseite, auf der sich Bauern und Helfer vor Ort vernetzen können. https://bauersuchthilfe.de
Das städtische Bürgertelefon ist unter Telefon 99 2020 und Email: marl-hilft@marl.de zu erreichen. Hier werden Hilfeangebote und –nachfragen koordiniert
Hilfe-/Krisentelefonnummern bei psychologischen Problemen und Notlagen mit Partner und/oder Kindern
Wenn Menschen 24 Stunden beieinander sind, erhöht sich das
Risiko für Streit und Auseinandersetzungen. Oft sind Frauen von häuslicher
Gewalt betroffen. Auch Menschen mit Depressionen oder anderen psychischen
Erkrankungen haben es momentan besonders schwer. Denn sie nehmen Ängste
intensiver wahr als Gesunde. Das ist sehr belastend. Hilfsangebote findet man
hier: https://www.hilfetelefon.de/ – https://www.deutsche-depressionshilfe.de
Die Stadt Marl hat jetzt ein „Sorgentelefon“ für Kinder und Eltern in
besonderen Lagen einrichtet. Das Sorgentelefon der Psychologischen
Beratungsstelle ist Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr unter Tel.: 96 76 0
erreichbar.
Kontakte
Kontakte mit mehr als einer Person, die nicht im Haushalt lebt, sind verboten. Privat und öffentlich.
Partner, die nicht verheiratet sind
Darf ich zu meinem Lebenspartner, wir sind nicht verheiratet?
Ja, dies ist durch die Regeln gedeckt, man darf zu seinem Lebenspartner. Besuche, und damit auch das gemeinsame Spazierengehen, sind erlaubt. Mit „Lebenspartner“ ist nicht die Rechtsform gemeint, sondern die Beziehung, unabhängig von der Rechtsform.
Paket und Post
Die Post hat weiterhin geöffnet. Bitte haltet Euch in der Schlange an die Mindestabstandsregeln. Ein Paket könnt Ihr problemlos entgegennehmen, meist wird eine kontaktlose Übergabe angeboten. Wascht Euch, wenn Ihr alles ausgepackt habt, gründlich die Hände.
Spielverabredungen
Dürfen meine Kinder mit Kindern aus anderen Familien zusammen spielen? Auch wenn die Kinder wegen des Schulausfalls nun die meiste Zeit daheim verbringen, ist dies leider nicht möglich. Kontakte zu Menschen außerhalb des eignen Hausstands sollen auf ein Minimum reduziert werden sollen. Dies gilt für alle Altersstufen.
Umzug
Darf ich einen Umzug durchführen? Mein Mietvertrag wechselt am 1. April. Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Abschluss eines Mietvertrages und eine Wohnungsübergabe sind nicht explizit verboten. Wichtig ist zu überlegen, ob der Termin jetzt stattfinden muss oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Wenn nicht, ist bei einem Zusammentreffen z. B. zwischen Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten. Die bekannten Hygieneregeln (keine Hände schütteln, Hände waschen) sollten unbedingt eingehalten werden. Ein Umzugsunternehmen darf den Umzug Durchführen, denn berufliche Tätigkeiten sind erlaubt. Keinesfalls sollten „Freunde und Familie“ beim Umzug mit anpacken, sofern sie nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind.
Wohngemeinschaften
Wer in einer häuslichen Gemeinschaft miteinander wohnt, kann dies selbstverständlich auch weiterhin tun. Gegenseitige Rücksichtnahme je nach Größe der WG ist besonders gefragt: Hygiene und Vorsorge gegen Ansteckung haben in diesen Tagen oberste Priorität. Vermeiden Sie jedoch soziale und physische Kontakte zu anderen Personen außerhalb der Wohngemeinschaft, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.